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Was macht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)?

Fotos: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Uwe Fölster von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei einer Zwiebelkontrolle

In der Europäischen Union darf Obst und Gemüse nur vermarktet werden, wenn es den Vermarktungsnormen entspricht. Mit der Einhaltung der Vermarktungsnormen soll sichergestellt werden, dass Obst und Gemüse nur in einwandfreiem Zustand, unverfälscht, von vermarktbarer Qualität (BLE-Leitfaden Obst und Gemüse / Juni 2021) und mit dem Ursprungsland gekennzeichnet angeboten wird.

Die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) überwacht bei der Einfuhr aus Drittländern nach Deutschland und in die EU sowie bei der Ausfuhr von nicht-deutschen Erzeugnissen in diese Länder die Einhaltung von Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften. Dazu führt sie spezielle Konformitätskontrollen durch. Diese Qualitätskontrolle (oder Konformitätskontrolle) betrifft insbesondere frisches Obst und Gemüse, Bananen, getrocknete Weintrauben, Hopfen und Eier.

Bevor zum Beispiel Avocados oder Äpfel aus Übersee in der Frischeabteilung des Supermarktes angeboten werden oder deutsche* Äpfel aus dem alten Land in die Schweiz [*Rahmenvereinbarung mit der Freien und Hansestadt Hamburg] ausgefahren werden, nimmt der BLE-Prüfdienst sie nach einer Risikoanalyse unter die Lupe: Reif genug? Frei von Mängeln und Krankheiten? Richtig gekennzeichnet?

Um zu erfahren, wie die BLE auf dem Hamburger Großmarkt arbeitet, habe ich mit Udo Fölster, Qualitätskontrolleur für Obst und Gemüse der BLE in Hamburg, gesprochen.

Am Beispiel eines Containers mit Zwiebeln aus Tasmanien erzählt Herr Fölster von seiner Arbeit:
„Der Großmarkt-Händler kann die Anmeldung selbst im elektronischen Anmeldeportal der BLE einstellen und beauftragt einen Dienstleister. Als erstes fällt mein Blick auf die Kartons oder Big Bags, denn auf den Etiketten muss erkennbar sein, was drin ist und woher die Ware kommt. Auch die Nase ist gefordert, denn verdorbene Ware kann man meist gleich beim Öffnen des Containers riechen. Die Big Bags werden geöffnet und 200 Zwiebeln einer Stichprobe auf dem Sortiertisch im Lager der Großmarkthalle auf Mängel untersucht. Jede Frucht und jedes Gemüse hat eine Mengenvorgabe, wieviel kontrolliert werden muss. Wird nach der Allgemeinen Vermarktungsnorm (AVN) mehr als 2 Prozent verdorbene Ware bei der Zwiebelkontrolle festgestellt, weil beispielsweise der Kühlcontainer nicht richtig eingestellt war und sich so Feuchtigkeit gebildet hat, dann hat der Einführer die Möglichkeit, die Ware normgerecht aufzubereiten, beziehungsweise die beschädigte Ware auf dem Entsorgungsplatz des Großmarktes auszusortieren. Ware, die für die industrielle Verarbeitung trotz Mängel noch verwendet werden kann, wie Saft aus vernarbten Orangen, muss nicht vernichtet werden. Der Lieferant hat die Möglichkeit, die bemängelte Ware auszusortieren. Ist die restliche Ware in Ordnung, gibt die BLE sie mit einer Konformitätsbescheinigung für die Verzollung frei. Erst dann kann der Händler sie in Verkehr bringen.“ „Es kann auch mal eine komplette Lieferung hinüber sein“, berichtet Herr Fölster weiter, „zum Beispiel war eine komplette Bohnenlieferung aus einem Drittland hinüber. Der Transportbehälter stand mutmaßlich zu lange auf dem Flugfeld. Ware aus einem warmen Land muss gleich in die Kühlung gebracht werden, ansonsten bildet sich ganz schnell Schimmel. Bei einem zu großen Verderb durch Feuchtigkeit ist der Aufwand auszusortieren zu groß.“

BLE-Film - Wie die Qualität von Obst und Gemüse kontrolliert wird

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